20. März 2016

AGB

1. Tätigkeitsbeschreibung und Haftung

1.1 Die Firma EDV-Medov übt mit dem Projekt everwatch.de eine Dienstleistung, sowohl für den gewerblichen als auch privaten Bereich aus.

1.2 Die Hauptbeschäftigung dieser Tätigkeit besteht in der Einrichtung von Einbruchmeldeanlagen, Gefahrenmelder, Video-Überwachung und Smart-Home Elementen.

1.3 Die Firma EDV-Medov erbringt ihre Tätigkeit in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Zusätzlich wird dem Auftraggeber von uns eine passende und hochwertige Einbruchmeldeanlage mit dazugehörigen Komponenten zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung für die Anlage und Dienstleistung erfolgt zusammen in einem für den Auftraggeber individuell erstellten Angebot. Sollte der Auftraggeber eine nicht von uns bereitgestellte Zentrale erweitern oder sonstige Anpassungen damit durchführen wollen, erfordert es einer gesonderten Überprüfung und es können zusätzliche Kosten entstehen. Für fremde Geräte übernehmen wir keine Gewährleistung.

1.4 Alarmaufschaltung mit Intervention.
Optional bieten wir eine Aufschaltung auf die Notrufzentrale an, die auf den Alarm aus Ihrem Objekt rund um die Uhr reagiert und einen Interventionsplan einleitet, bzw. die Polizei oder Sicherheitsdienst verständigt. Der Interventionsplan wird mit Ihnen individuell abgestimmt.

1.5 Smart-Home Elemente.
Eine Smart-Home Lösung / Automation Ihres Hauses od. Wohnung kann in Verbindung mit der neuen Alarmanlage eingerichtet werden.

2. Loyalitätsklauseln

Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Mitarbeiter, die von uns eine Leistung erbringen abzuwerben und für Dienstleistungen in seinem privaten und gewerblichen Bereich einzusetzen. Verstößt der Auftraggeber dagegen, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 22.500Euro für jeden einzelnen Fall zu zahlen.

3. Zustandekommen des Vertrages und Zahlungen des Entgeltes

3.1 Der Auftraggeber macht eine Anfrage über das Portal everwatch.de. Sobald alle Fragen mit dem Auftraggeber geklärt sind, wird von uns ein unverbindliches Angebot erstellt. Bei schwer zu beurteilenden Entscheidungen kann es nötig sein, die Räumlichkeit vorher zu begutachten, bzw. Exposé oder Fotos des Objektes zu erhalten. Die einzurichtenden Funktionalitäten werden nach Fertigstellung nochmals detailliert beschrieben.

3.2 Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das erhaltene von uns Angebot mit dem Kostenvoranschlag unterschreibt und an uns entweder per Email, Fax oder Brief zurücksendet.

3.3 Die im Angebot aufgelisteten Positionen unterteilen sich in zwei Segmente.

a) Gerätekosten: Alle notwendigen für die Installation des Alarmsystems Komponente und

b) Dienstleistung: Die Dienstleistung-/Einbaukosten für das System.

Den Betrag a), wenn nichts anders vereinbart, verpflichtet sich der Kunde im Voraus zu überweisen. Nach Erhalt des Betrages wird umgehend ein Installationstermin mit dem Kunden vereinbart.

Der Betrag b) ist gleich nach Installation der Anlage vor Ort in bar zu begleichen. Der Monteur bringt alle für die Installation erforderlichen Komponente und die Rechnung mit.

3.4 Als Kosten Beispiel für die Installation, haben wir zwei vordefinierte Pakete dargestellt, die auf unser Homepage zu entnehmen sind. Die Preise können je nach Arbeitsumfang und Anzahl der Melder abweichen.

Im Falle des Vertragsschlusses, kommt der Vertrag zustande mit

EDV-Medov
Hans-Bethe-Str. 3
D-60438 Frankfurt
Ust-ID : DE264928292

 

4 . Gewährleistung
Für alle von uns durchgeführte Arbeiten und Geräte übernehmen wir die gesetzliche Gewährleistung.

5 . Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat nach §312g BGB 14 Tage Zeit, nach der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages vom Vertrag zurückzutreten. Das Widerufrecht erlischst jedoch, sobald die Installation der Geräte vollzogen war.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein so sind sie derart umzudeuten, daß der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt dabei unberührt.

Stand der AGB Mai 2016